Unterhebelrepetierer
Regel 1.56 SpO
Waffe:
zugelassen sind Repetiergewehre (Langwaffe / Mehrlader) der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen
Munition:
handelsübliche Geschosse im Kaliber von max. 11,63 mm (*.45)
Scheiben:
50 m siehe 0.4.3.03 100 m siehe 0.4.3.04.
Entfernung:
50 m bzw. 100 m
Anschlag:
kniend / stehend
Programme:
40 Schuss bestehend aus 2 Serien kniend á 10 Schuss und aus 2 Serien stehend á 10 Schuss (Regel 1.56.4.1)