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Luftpistole

  • Luftpistole (Regel 2.10 SpO)

    Waffe:

    • Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm.
    • Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten.
    • Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung.
    • Abzugsgewicht mindestens 500 g.
    • Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt.
    • Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.

    Munition:

    Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm (.177).

    Scheiben:

    Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.

    Entfernung:

    10 m.

    Anschlag:

    Stehend freihändig.

    Programme:

    • 20 Schuss in 40 Minuten
    • 40 Schuss in 75 Minuten
    • 60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse
  • Luftpistole (Regel 2.11 SpO)

    Waffe - SpO Teil 2:

    • Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm.
    • Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten.
    • Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung.
    • Abzugsgewicht mindestens 500 g.
    • Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt.
    • Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.

    Munition:

    Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm (.177).

    Scheiben:

    Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.

    Entfernung:

    10 m - SpO Regel 0.4.3.20

    Anschlag:

    • Kein Körperteil darf die Auflage berühren.
    • Die Pistole darf nur mit dem Pistolengriff, aber nicht seitlich angelehnt werden.
    • Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bez. das anlehnen des Körpers oder Körperteilen ist nicht gestattet. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.

    Anschlagsart:

    • Achtung – Die Waffe darf nur mit einer Hand gehalten werden. Die zweite Hand darf nicht an der Waffe oder Auflage sein.
    • Teilnehmer ab Seniorenklasse C dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen.
    • Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker und die Auflage hat der Schütze selbst zu stellen.

    Auflage:

    • Die Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer Länge von mindestens 100 mm bestehen.
    • Die Auflagen dürfen mit glattem Material verkleidet sein.

    Programme:

    30 Schuss in 45 Minuten, inkl. Probeschüsse

    Klassen:

    Nur Seniorenklassen - A, B und C Männlich und Weiblich

  • Mehrschüssige Lupi (Regel 2.16 SpO)

    Waffe:

    • mehrschüssige Luft- und CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm (.177)
    • die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten
    • Gewicht maximal 1,5 kg
    • Abzugsgewicht frei

    Munition:

    handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm

    Scheiben:

    es wird auf 5 nebeneinander befindliche Klappscheiben geschossen die Scheibenmittelpunkte müssen sich auf gleicher Höhe befinden und einen Abstand von 300 mm ± 1 mm haben der Rand der Scheibenanlage muss mindestens 85 mm von den Scheibenzentren entfernt sein die Scheibenanlage ist rechteckig die Klappscheibengrößen ergeben sich aus den Durchmessern der Blendenöffnungen

    Nachwuchsbereich:

    59,5 mm

    Erwachsenenbereich:

    40,0 mm Entfernung: 10 m

    Anschlag:

    stehend freihändig (Fertighaltung) * Programme: ein 30-Schuss-Durchgang besteht aus 6 Serien in je 10 Sekunden (Schülerbereich) ein 60-Schuss-Durchgang besteht aus 12 Serien in je 10 Sekunden (ab Jugendbereich) jede Serie besteht aus 5 Schüssen auf 5 Klappscheiben (s. regel 2.16 SpO)