Luftpistole
- Luftpistole (Regel 2.10 SpO)
Waffe:
- Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm.
- Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten.
- Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung.
- Abzugsgewicht mindestens 500 g.
- Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt.
- Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.
Munition:
Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm (.177).
Scheiben:
Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.
Entfernung:
10 m.
Anschlag:
Stehend freihändig.
Programme:
- 20 Schuss in 40 Minuten
- 40 Schuss in 75 Minuten
- 60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse
- Luftpistole (Regel 2.11 SpO)
Waffe - SpO Teil 2:
- Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm.
- Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten.
- Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung.
- Abzugsgewicht mindestens 500 g.
- Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt.
- Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.
Munition:
Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm (.177).
Scheiben:
Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.
Entfernung:
10 m - SpO Regel 0.4.3.20
Anschlag:
- Kein Körperteil darf die Auflage berühren.
- Die Pistole darf nur mit dem Pistolengriff, aber nicht seitlich angelehnt werden.
- Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bez. das anlehnen des Körpers oder Körperteilen ist nicht gestattet. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.
Anschlagsart:
- Achtung – Die Waffe darf nur mit einer Hand gehalten werden. Die zweite Hand darf nicht an der Waffe oder Auflage sein.
- Teilnehmer ab Seniorenklasse C dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen.
- Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker und die Auflage hat der Schütze selbst zu stellen.
Auflage:
- Die Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer Länge von mindestens 100 mm bestehen.
- Die Auflagen dürfen mit glattem Material verkleidet sein.
Programme:
30 Schuss in 45 Minuten, inkl. Probeschüsse
Klassen:
Nur Seniorenklassen - A, B und C Männlich und Weiblich
- Mehrschüssige Lupi (Regel 2.16 SpO)
Waffe:
- mehrschüssige Luft- und CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm (.177)
- die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten
- Gewicht maximal 1,5 kg
- Abzugsgewicht frei
Munition:
handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm
Scheiben:
es wird auf 5 nebeneinander befindliche Klappscheiben geschossen die Scheibenmittelpunkte müssen sich auf gleicher Höhe befinden und einen Abstand von 300 mm ± 1 mm haben der Rand der Scheibenanlage muss mindestens 85 mm von den Scheibenzentren entfernt sein die Scheibenanlage ist rechteckig die Klappscheibengrößen ergeben sich aus den Durchmessern der Blendenöffnungen
Nachwuchsbereich:
59,5 mm
Erwachsenenbereich:
40,0 mm Entfernung: 10 m
Anschlag:
stehend freihändig (Fertighaltung) * Programme: ein 30-Schuss-Durchgang besteht aus 6 Serien in je 10 Sekunden (Schülerbereich) ein 60-Schuss-Durchgang besteht aus 12 Serien in je 10 Sekunden (ab Jugendbereich) jede Serie besteht aus 5 Schüssen auf 5 Klappscheiben (s. regel 2.16 SpO)