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Unterhebelrepetierer

Regel 1.56 SpO

Waffe:

zugelassen sind Repetiergewehre (Langwaffe / Mehrlader) der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen

Munition:

handelsübliche Geschosse im Kaliber von max. 11,63 mm (*.45)

Scheiben:

50 m siehe 0.4.3.03 100 m siehe 0.4.3.04.

Entfernung:

50 m bzw. 100 m

Anschlag:

kniend / stehend

Programme:

40 Schuss bestehend aus 2 Serien kniend á 10 Schuss und aus 2 Serien stehend á 10 Schuss (Regel 1.56.4.1)